(b) Er vertritt die Ansicht, dass
die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Flüchtlinge und Personen, die subsidiären Schutz genießen, wichtig ist, damit die Gleichbehandlung der Personen mit internationalem Schutzstatus gewährleistet wird. Er unterstreicht, dass der Ausschluss der Personen, die subsidiären Schutz genießen, von dem Anwendungsber
eich des Vorschlags einen komplizierteren Rechtsrahmen zur Folge hätte, wodurch die von der vorgeschlagenen Richtlinie erwarteten Vorteile gravierend eingeschränkt w
...[+++]ürden.