173. verpflichtet s
ich, die von seinem Sonderausschuss begonnene Arbeit fortzusetzen, die Hindernisse zu beseitigen, durch die sein Sonderausschuss daran ge
hindert wurde, sein Mandat in vollem Umfang wahrzunehmen, und sicherzustellen, dass die Empfehlungen des Sonderausschusses ordnungsgemäß weit
erverfolgt werden; erteilt seinen zuständigen Stellen den Auftrag, die institutionelle Struktur zu ermitteln, die am besten geeignet ist,
...[+++] dies umzusetzen;