In diesem Zusammenhang könnte die Tatsache, dass ein Staat mehrfach wegen derselben Art von Verletzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einem internationalen Gericht wie dem Internationalen Gerichtshof
für Menschenrechte oder von nichtgerichtlichen Organen wie der Parlamentarisc
hen Versammlung des Europarats oder der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verurteilt wurde, ohne dass er die Absicht bekundet hätte, die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen zu ziehen, einen Umstand darstellen, der zu berücksich
...[+++]tigen wäre.