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s sollten Verfahren bestehen, die es ermöglichen, die Spezifika
tion auf Antrag von Gruppen mit einem berechtigten Interesse auch noch nach der Eintragung dem Stand der Technik anzupassen oder die geografische Angabe oder Ursprungsbezei
chnung für ein Agrarerzeugnis oder Lebensmittel zu löschen, insbesondere dann, wenn dieses Erzeugnis oder Lebensmittel die Bedingungen der Spezifikation, auf deren Grundlage die geografische Angabe oder Ursprungsbezeichn
...[+++]ung gewährt wurde, nicht mehr erfüllt.