14. weist darauf hin, dass einige europäische Gebiete keine Anrainer der europäischen Meere sind; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Regionen in äußerster Randlage zusammengefasst und in einem hierzu eingerichteten spezifischen Beirat vertreten sein sollten, und dass die im Rahmen der GFP ergriffenen restriktiven Maßnahmen an den tatsächlichen Zustand der Fischbestände in diesen Regionen angepasst werden müssen; weist nachdrücklich darauf hin, dass der EMFF in die Lage versetzt werden muss, Programme zur Erhebung v
on Bestandsdaten zu finanzieren, um dies zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die regionalen und lokalen Behörden
...[+++]in die Verhandlungen über nachhaltige Fischereiabkommen mit Drittstaaten einbezogen werden müssen;