C. in der Erwägung, daß das EPA versucht hat, die Erteilung dieses Patents als einen einfachen Fehler bei der Formulierung und Auslegung von Anspruch 48 zu ent
schuldigen, daß die Öffentlichkeit aber in schwerwiegendem Maße getäuscht wurde, da das EPA nicht bekanntgab, daß Beschreibung 0011 ausdrücklich vorsieht, daß die betreffende Erfindung auf menschliche Zellen angewandt wird, und ganz klar ein Patent für die Erzeugung und das mögliche Klonen genetisch veränderter mens
...[+++]chlicher Embryos erteilt wurde,