Ferner wurde der Gerichtshof ersucht, bei Verneinung dieser Frage anzugeben, nach welchem Kriterium zu bes
timmen ist, ob eine solche Bedrohung als gegeben anzusehen ist. Der Gerichtsh
of hat entschieden, dass das Vorliegen einer ernsthaften individuellen
Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit der Person, die die Gewährung des subsidiären Schutzes beantragt, nicht voraussetzt, dass diese Person beweist, dass sie aufgrund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch b
...[+++]etroffen ist.