Die Erfahrung bei der Anwendung der Betriebsprämienre
gelung hat gezeigt, dass eine entkoppelte Einkommensstützung in mehreren Fällen Begünstigten gewährt wurde, deren landwirtschaftliche Tätigkeiten nur
einen unwesentlichen Teil ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeiten ausmachten oder deren Geschäftszweck nicht oder nur marginal darin bestand,
eine ...[+++] landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.