76). Nach Auffassung des Gerichts
hofes bezweckt eine derartige ' Planung ' ' zum einen [.], im betreffenden Staa
t zu gewährleisten, dass ein ausgewogenes Angebot qualitativ hochwertiger Krankenhausversorgung ständig ausreichend zugänglich ist '
und soll sie ' zum anderen [.] dazu beitragen, die Kosten zu beherrschen und, soweit wie möglich, jede Verschwendung finanzieller, technischer und m
...[+++]enschlicher Ressourcen zu verhindern.