Der Ordonnanzgeber konnte nach Abschluss dieser Anhörun
gen schlussfolgern, dass keine unangefochtenen Studien bestehen, die das Auftreten von ernsthaften oder unwiderruflichen gesundheitlichen Schäden bei den Leis
tungsdichten der in Rede stehenden nichtionisierenden Strahlungen beweisen, die niedriger sind als diejenigen, die durch die « International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) » (Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz), 1998, [http
...[+++]...]