I
n der Erwägung, dass die Gemeinde Walhain erklärt, dass sie erstaunt ist, dass in der Frage des Autobahnkreuzes und der Anschlussverbindung Haushaltsmittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu Lasten des Betreibers festgelegt worden sind, und dies obwohl die alternative Ausgleichsmaßnahme nicht genau definiert worden ist und d
ie Kosten für deren Verwirklichung folglich nicht bestimmt werden kann; dass in der Annahme, dass der vorerwähnte Haushaltsrahmen nicht eingehalten werden kann, Auslagen für die Bevölkerung entstehen würden, eine
...[+++]Lösung, die im Rahmen der Verwirklichung einer alternativen Ausgleichsmaßnahme inakzeptabel ist;