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5. stellt fest, dass mit dem Verfassungsentwurf, insbesondere mit dem Verschwinden der Pfeiler und der Einführung einer Normenhierarchie mit delegierte
n Verordnungen, das gesamte normative Umfeld der Agenturen so geändert wird, dass geprüft werden muss, ob Unterschiede zwischen den Agenturen, die auf dem EG-Vertrag beruhen, und derjenigen, nach dem EU-Vertrag
noch gerechtfertigt sind, und schlägt der Kommission vor, bereits jetzt
...[+++]mit einer derartigen Überprüfung zu beginnen;