Y. in der Erwägung, dass die verschiedenen Systeme zur Erhebung von Urheberrechtsgebühren in den einzelnen Mitgliedstaaten vereinfacht und klarer gestaltet werden müssen, so dass es für Online-Anbieter einfacher wird, ihre Waren und Dienstleistungen
den Verbrauchern in verschiedenen Mitgliedstaaten anzubieten; in der Erwägung, dass die Überarbeitung der Systeme zur Erhebung von Urheberrechtsgebühren größere Rechtssicherheit für Online-Anbieter von Waren und Dienstleistungen schaffen würde; in der Erwägung, dass unbedingt ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet werden muss, damit das Vertrauen in Online-Waren und -Dienstleistu
...[+++]ngen gestärkt wird und gewährleistet ist, dass auf dem Online-Markt die Gepflogenheiten des Handels beachtet werden; in der Erwägung, dass es noch eine Reihe gravierender struktureller und ordnungsrechtlicher Hindernisse gibt, die einem voll funktionierenden europäischen Binnenmarkt für den elektronischen Handel im Wege stehen, beispielsweise die nationale Fragmentierung der Verbraucherschutzvorschriften und der Bestimmungen über Mehrwertsteuer, Recycling-Gebühren und Abgaben, sowie die missbräuchliche Anwendung von Regeln über Vereinbarungen über den ausschließlichen und selektiven Vertrieb von Waren,