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0". Know-how": eine Gesamtheit nicht patentierter praktischer Kenntnisse, die durch Erfahrungen und Versuche gewonnen werden und die geheim, wesentlich und identifiziert sind; hierbei bedeutet "geheim", dass das Know-how nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich ist; "wesentlich" bedeutet, dass das
Know-how Kenntnisse umfasst, die für die Herstellung der Vertragsprodukte oder die Anwendung der Vertragsverfahren unerlässlich sind; "identifiziert" bedeutet, dass das Know-how umfassend genug beschrieben ist, so dass überprüft werden kann, ob es
...[+++] die Merkmale "geheim" und "wesentlich" erfuellt;