20. ist der Ansicht, dass das optionale Instrument als Opt-in zunächst in grenzüberschreitenden Situationen zur Verfügung stehen sollte, und dass Garantien benötigt werden, mit denen die Mitgliedstaaten den Missbrauch des optionalen Instruments in unechten grenzüberschreitenden Situationen verhindern können; st
ellt fest, dass das optionale Instrument auch Vorteile in innerstaatlichen Situationen bringen könnte, insbesondere durch Einfachheit und Kostenersparnis, insbesondere für den KMU-Sektor; ist jedoch der festen Überzeugung, dass die Wahl, das optionale Instrument in innerstaatlichen Situationen zur Verfügung zu stellen, den Mitgli
...[+++]edstaaten überlassen bleiben sollte; ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Auswirkungen eines innerstaatlichen Opt-in auf die einzelstaatlichen Vertragsrechtssysteme besonderer Prüfung bedürfen;