Maßnahmen gegen das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfl
uß: eine Empfehlung betreffend das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluß, mit der die Mitgliedstaaten insbesondere veranlaßt werden sollen, unbeschadet der Fest
setzung niedrigerer Grenzwerte in genereller Hinsicht oder für bestimmte Kategorien von Kraftfahrzeugführern die Einfü
hrung eines maximal zulässigen Blutalkoholspiegels von 0,5 mg/ml für die Führer vo
...[+++]n Kraftfahrzeugen zu erwägen.