Artikel 3 des Ministerialerlasse
s vom 19. November 1998, durch den erklärt wird, die Flurbereinigung auf dem Gebiet der Gemeinden Pont-à-Celles, Les Bons Villers und der Städte Genappe und Nivelle vorzunehmen,
durch den der Parzellenplan festgelegt wird, und
durch den der Ausschuss und die Beratungskommission zwecks der
Durchführung dieses Plans eingerichtet wird, abgeändert
durch die Ministerialerlasse vom 15. März 1999 und 21. Juni 2000 und
durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. November 2013, w
...[+++]ird aufgehoben;