Hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen Ryanair und der FGAZ/FZG einerseits und dem Land Rheinland-Pfalz andererseits, stellt die Kommission fest, dass das Interesse der FGAZ/FZG und des Landes am Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen in hohem Maße übereins
timmte: Beide waren daran interessiert, das Verkehrsaufkommen des Flughafens zu steigern und für das Land war es unerheblich, ob die FGAZ/FZG den Vertrag (dessen Kosten sie später im Rahmen des Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrags erstatten müsste) abschließ
en würde oder ob es diesen selber ab ...[+++]schloss.