Darüber hinaus würde die Annahme, dass der Bau und Betrieb ei
nes Flughafens erst dann zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit wird, wenn die gewerbliche Luftfahrt gewonnen wurde, zu inakzeptablen Schlussfolgerungen führen: Es gibt keinen Grund, die vorbereitende Tätigkeit des Baus oder der Erweiterung der In
frastruktur von der nachfolgenden kommerziellen Nutzung zu trennen; tatsächlich muss die Art der Entwicklungstätigkeit danach bestimmt werden, ob die nachfolgende Nutzung der erbauten Infrastruktur eine wirtschaftliche Tätigkeit darst
...[+++]ellt (35).