Der Behandlungsunterschied steht im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Gesetzgebers, nicht nur den Belgiern und den Ausländern, für die Belgien internationale Verpflichtungen hat, eine Pension zu gewährleisten, sondern auch den eigenen Staatsangehörigen, die Pensionsrechte im Ausland erworben haben, zu gewährleisten, dass sie deren Zahlung erhalten, auc
h wenn sie nicht in diesem Land wohnhaft sind und nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen, indem er diesen S
taaten einen Anreiz bietet, mit Belgien Gegenseitigkeitsabkommen zu schli
...[+++]eßen.