Die allgemeine Reform des Verfahrens beruhte auf dem Bemühen des Gesetzgebers, es effizienter und transparenter zu gestalten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen, der geurteilt hatte, dass das Verfah
ren vor einem Notar bezüglich der Auseinandersetzung und Verteilung die Rechte, die in Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind, gewährleisten muss und so geregelt werden muss, dass es innerhalb einer angemessenen Frist abgewickelt werden kann (EuGHMR, 28. November 2000, Siegel gegen Frankreich, §§ 38 und 44; 23. September 2003, Dumas gegen Frankreich,
...[+++] §§ 36 und 41).