Nach einer kurzen Aussprache, bei der insbesondere daran erinnert wurde, dass das von den Staats- und Regierungschefs 1999 auf der Tagung des Europäischen Rates in Berlin erteilte Mandat für eine umfassende Reform d
en Anstoß zu dieser Überarbeitung des Statuts der Beamten gegeben hatte und dass mi
t der Überarbeitung bezweckt wird, eine kontinuierlichere Laufbahnstruktur einzuführen, die Regelung für die Dienst- und Versorgungsbezüge zu modernisieren und für die Wahrung professioneller und ethischer Standards Sorge zu tragen, nahm der
...[+++]Rat folgende Schlussfolgerungen an: