Die Instrumente des harten Kernkapitals werden von dem Institut oder dem Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c
oder d
oder von einem Mutterunternehmen des Instituts
oder des Unternehmens im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstaben b, c
oder d mit Zustimmung der Abwicklungsbehörde des Instituts
oder ...[+++] des Unternehmens im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstaben b, c
oder d
oder gegebenenfalls der Abwicklungsbehörde des Mutterunternehmens ausgegeben;