Bei der Richtlinie 93/94/EWG handelt es sich um eine Einzelrichtlinie des durch die Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30.
Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, ersetzt durch die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die
Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (5), vorgesehenen EG-Typgenehmigungssystems und enthält technische Vorschriften über das Design und die Beschaffenheit von zweirädrigen oder dreirädrigen Kra
...[+++]ftfahrzeugen im Hinblick auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.