Mit dieser Richtlinie sollen die Vorschriften der Mitgl
iedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommuni
kationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung bestimmter Daten, die von ihnen erzeugt oder verarbeitet werden, harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem
...[+++] Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen.