" 5. die französische Sprache betreffend: ein im Rahmen des DELF-DALF-Programms erworbenes Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass das Personalmitglied mindestens der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen genügt, unter der Bedingung, dass, was die Kompetenzstufe B2 betrifft, das Pers
onalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 60% in jedem Prüfungsteil erreicht hat, oder eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses der Französischen Gemeinschaft, aus der hervorgeht, dass das Personalmit
glied diese Sprache gründlich beherrsch ...[+++]t" .