Falls diese Frage verneint wir
d, welchen Teil der oben genannten rechtliche
n Regelung sollte das nationale Gericht unangewandt lassen, um die wirksame Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten: 2.1. die Einstellung des Strafverfahrens bei Ablauf der einmonatigen Frist oder 2.2. die Einstufung der oben
genannten Mängel als „Verstöße gegen wesentliche Verfahrenserfordernisse“ oder 2.3. den Schutz des nach [g)] entstandenen subjektiven Rechts — falls die Möglichkeit besteht, diesen Verstoß im Rahmen des Gerichtsver
...[+++]fahrens effektiv zu heilen?