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. begrüßt die Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, die Umleitung von Waffen zu
verhindern; stellt allerdings fest, dass den Vertragsstaaten bei der Bestimmung, welches Risiko mit der Umleitung von Waffen verbunden ist, ein großer Spielraum eingeräumt wird; bedauert, dass Munition, Teile und Komponenten nicht ausdrücklich in den betreffenden Bestimmungen genannt sind, und fordert die Vertragsstaaten, insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, auf, dies in ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Gemeinsamen St
...[+++]andpunkt des Rates aus dem Jahr 2008 zu korrigieren;