I. in der Erwägung, dass der Arktische Rat am 15. Mai 2013 in Kiruna einen Beschluss fasste, den Antrag der EU auf den Status eines ständigen Beo
bachters positiv zu bescheiden; in der Erwägung, dass dieser positive Beschluss die Bedingung einschließt, dass die Streitfrage des Verbots von Robbenerzeugnissen zwischen der EU und Kanada beigelegt wird; in der Erwägung, dass die EU und Kanada dabei sind, diese Streitfrage beizulegen; in der Er
wägung, dass die EU bereits mit dem genannten Status als ständiger Beobachter im Arktischen R
...[+++]at tätig ist;