Wie bei den bereits bestehenden Regulierungsmaßnahmen für Sprach- und SMS-Dienste besteht der wirksamste und die Verhältnismäßigkeit am besten wahrende Ansatz zur Regulierung der
Endkundenpreise für unionsweite Datenroamingdienste für Endkunden für eine Übergangszeit, bis die strukturellen Maßnahmen zu einem ausreichenden Wettbewerb führen, in der Einführung einer Vorschrift, mit der die Roaminganbieter verpflichtet werden, ihren Roamingkunden einen vorübergehenden Daten-Eurotarif anzubieten, der ein bestimmtes Höchstentgelt nicht übe
...[+++]rschreiten darf.