Der Vertreter Deutschlands erklärte, daß sein Land gegen die Richtlinie stimmen werde, da es den neuen Artikel 3 a betreffend die Übertragung
von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (siehe weiter unten) nich
t mittragen könne; Belgien wird sich der Stimme enthalten, während Schweden und Griechenland erklärten, daß sie für den gemeinsamen Text sind (wie erinnerlich ist der gemeinsame Standpunkt des Rates von einer qualifizierten Mehrheit aus 12 Delegationen getragen worden, wobei Schweden mit Nein gestimmt hatte un
...[+++]d sich Belgien und Griechenland der Stimme enthalten hatten).