Regelung" für jene Marktteilnehmer und Verbraucher, die grenzübergreifend tätig werden wollen, wobei die anderen 25 "Pakete" nati
onaler Vorschriften unberührt bleiben. Die Vorteile einer solchen "26. Regelung" müssen noch bewiesen werden und eine Einigung auf fakultative europäische Standards, die lediglich für bestimmte Produkte konzipiert sind, scheint schwierig zu sein. Die Kommission nimmt die laufende Debatte jedo
ch zur Kenntnis und wird dem Ersuchen, die „26. Regelung“ weiter zu anal
ysieren, n ...[+++]achgehen, indem sie eine Durchführbarkeitsstudie z.B. in Bereichen wie der einfachen Versicherung (auf Lebenszeit/ zeitweilig) und den Sparprodukten lancieren wird.