139. begrüßt die „Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels
2012-2016“ und die Arbeit des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels; erinnert daran, dass die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Massenvergewaltigungen, des Menschenh
andels oder anderer Formen der sexuellen Misshand
lung von Frauen und Kindern sind ...[+++] oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, und die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, nützliche Instrumente für den Schutz von Menschenhandelsopfern
sind und vollständig umgesetzt werden sollten;