Die Pflicht der Abschlussprüfer, den z
uständigen Behörden gegebenenfalls bestimmte, ein Institut betreffende Sachverhalte und Besc
hlüsse, die sie bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei einem anderen, nicht der Finanzbranche angehörenden Unternehmen aufdecken, zu melden, sollte sowohl die Art
ihrer Aufgabe bei diesem Unternehmen als auch die Art und Weise, in der sie diese Aufgabe bei diesem Unternehmen wahrnehmen
sollten, unberührt ...[+++]lassen.