Gemäß den vom Rat (Wettbewerbsfähigkeit) am 7. Juni 2005 angenomm
enen Leitlinien zur Vorbereitung des künftigen Europäischen Raumfahrtprogramms wird die Europäische Union dafür zuständig sein, die Verfügbarkeit und Kontinuität der operativen Dienste, die ihre politischen Maßnahmen flankieren, zu gewährleisten, und sie wird zur Entwicklung, zum Aufbau und zum Betrieb der entsprechenden spezifischen europäischen Raumfahrtinfra
struktur beitragen, wobei sie sich auf Raumfahrtanwendungen konzentrieren wird
, die zur Umsetzung ...[+++]ihrer Politik beitragen.