8. ruft die Mitgliedstaaten daher auf, ihren einzelstaatlichen Beitrag auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE) zum Haushalt der EU nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten, und nicht den Versuch zu unternehmen, entgegen ihrer auf höchster Ebene gegebenen politischen Zusagen das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; ist sich jedoch de
r Tatsache bewusst, dass eine wirtschaftliche Spannung zwischen der Notwendigkeit der kurzfristigen Konsolidierung der Staatshaushalte einerseits und einer möglichen Anhebung der auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierende
...[+++]n Beiträge einiger Mitgliedstaaten andererseits besteht, die durch eine Erhöhung der Zahlungen im EU-Haushalt verursacht würde; wiederholt daher seine nachdrückliche Forderung nach einer Reform des Haushalts der EU – die bei der Aushandlung des MFR 2014–2020 vereinbart werden sollte –, in deren Rahmen der Anteil der auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt der EU bis zum Jahr 2020 auf 40 % gesenkt wird, womit ein Beitrag zu den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten geleistet würde;