Die zuständigen Behörden können die Übermit
tlung angeforderter Informationen verweigern, wenn die Weitergabe der Informationen die Souveränität, die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Staates, von de
m die Informationen angefordert werden, beeinträchtigen könnte; wenn von den Behörden des Staates, von dem die Informationen angefordert werden, aufgrund derselben Tatbestände und gegen dieselben Personen bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist; oder wenn gegen die genannten Personen aufgrund derselben Tatbest
...[+++]ände bereits eine abschließende Entscheidung zuständiger Stellen dieses Staates ergangen ist.