Dem nicht aufbereiteten Pflanzgut aus Beständen
, die sich in einer anderen Region, einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Land mit einer Äquivalenzregelung befinden, und deren Feldkontrolle durch eine Zertifizierungsdienststelle einer anderen Region oder einer
anderen zuständigen Behörde durchgeführt worden ist, muss entweder das Dokument beigefügt werden, das für den internationalen Transport von noch nicht endgültig zertifizierten Pflanzkartoffeln vorgesehen ist, oder die angemessenen Garantieunterlagen, die von der zuständigen Z
...[+++]ertifizierungsdienststelle der betreffenden Region oder des betreffenden Landes ausgestellt werden.