In der Hauptsache ficht das LASS d
ie Zulässigkeit der präjudiziellen Frage an; einerseits könnte der Hof seine Kontrolle nicht auf Artikel 41 des Programmgesetzes vom 8. Juni 2008 ausdehnen, da diese Bestimmung ihm nicht durch den vorlegenden Richter unterbreitet worden sei; andererseits sei es weder anhand der präjudiziellen Fr
age noch anhand der Begründung der Verweisungsentscheidung möglich, die Kategorien von Personen zu bestimmen, die miteinander zu vergleichen seien, und es sei unmöglich, daraus abzuleiten, inwiefern die fragl
...[+++]iche Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstossen würde.