Die Mitgliedstaaten sollten den Unternehmen gestatte
n, unter bestimmten Bedingungen die Genehmigung der Aktionäre für bestimmte, genau festgelegte Arten wiederkehrender Transaktionen, die mehr als 5 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab einzuholen, und soll
ten den Unternehmen gestatten können, die Aktionäre für wiederkehrende Transaktionen, die mehr als 1 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab um eine Befreiung von der Pflicht zur sofortigen Offenlegung zu ersuchen
, damit Unternehmen ...[+++]solche Transaktionen leichter tätigen können.