(1) Die Union strebt an, die Beziehungen zu Drittländern auszubauen und
Partnerschaften mit ihnen aufzubauen. Diese Verordnung ist ein neues und ergänzendes Instrument, das die auswärtige Politik der Europäischen Union direkt unterstützt, um Kooperationspartnerschaften und Politikdialoge auf Bereiche und Themen außerhalb der Entwicklungszusammenarbe
it auszuweiten. Sie baut auf den Erfahrungen auf, die mit industrialisierten Ländern und Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen im Rahmen der Verordnung Nr. 1934/2006 des Rates gew
...[+++]onnen wurden.