In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2001 „Steuerpolitik in der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre“ hat die Europäische Kommission angedeutet, da
ss die Regelung der persönlichen Einkommensteuer auch dann den Mitgliedstaaten überlassen bleiben kann, wenn die Europäische Union ein höheres Integrationsniveau als das derzeitige erreicht, und dass die Koordinierung auf EU-Ebene nur notwendig sein wird, um grenzüberschreitende Diskriminierungen oder Behinderungen der vertr
aglich festgelegten Ausübung der Freiheiten zu verhi
...[+++]ndern.