In der Erwägung, dass in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, durch
den die Europäische Richtlinie 2002/49/EG umgesetzt wird, nach der Erstellung einer Lärmkarte die schrittweise Durchführung von Aktionsplänen auf der Grundlage der Ergebnisse der Letzteren vorgesehen ist, um den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmass der Belastung ge
sundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltq
...[+++]ualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist;