11. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Einstellungsverfahren verbessert werden müssen; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Auswahlausschusses ihre Erklärungen darüber, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, nicht immer bzw. nicht immer fristgerecht ausfüllten und keine Maßnahmen ergriffen wurden, um die Probleme, die sich aus diesen Erklärungen ergaben, zu lösen; bedauert, dass die Dokumentation des Vorgehens des Auswahlausschusses nicht immer angemessen war und es keine Belege darüber gibt, wie die Methode für die Aufnahme von Bewerbern in eine Auswahlliste aufgestellt wurde, und dass die Fragen für die schriftli
chen Prüfungen oder Auswahlgespräche ...[+++] im Voraus festgelegt wurden;