Schließlich sollte eine zuständige Behörde im Falle einer gefährdeten Rasse oder einer einheimischen Rasse, die in einer oder mehreren der Regionen der Union nicht weit verbreitet ist, ebenfalls die Möglichkeit haben, die Genehmigung eines weiteren Zuchtprogramms bei derselben Rasse zu verweigern, wenn dieses Zuchtprogramm die wirksame Durchführung des bestehenden Zuchtprogramms behindern würde, insbesondere aufgrund eines Mangels an Ko
ordinierung oder an Austausch von Abstammungs- und Tierzuchtinformation, die z
u einem Wegfall der Vorteile, die eine gemeinsam ...[+++]e Bewertung der zu dieser Rasse erhobenen Daten nach sich ziehen könnte, führen würde.