22. bedauert jedoch, dass noch kein ausgewogeneres geografisches Gleichgewicht erreicht worden ist, und fordert den EAD auf, insbesondere bei der Besetzung von Führungsstellen und Planstellen von Delegationsleite
rn die geografische Ausgewogenheit zu stärken; weist erneut darauf hin, dass auf allen Verwaltungsebenen auf eine größere geografische Ausgewogenheit zwischen den
Mitgliedstaaten zu achten ist, und fordert den EAD nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer besseren und ausgewogeneren Vertretung aller Mitgliedstaa
...[+++]ten beitragen;