Deshalb sollten entlassene Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag und Leiharbeitnehmer ebenso als entlassene Arbeitskräfte im Sinne dieser Verordnung gelten wie geschäftsführende Inhaber von Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, Selbständige und Arbeitskräfte, die ei
n neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, um eine neue Einkommensquelle
zu erschließen oder solche, die ihre Erwerbstä ...[+++]tigkeit aufgeben.