Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. J
uni 2008, C-219/07, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers VZW u.a., erkannt, dass eine Regelung, wonach für die Haltung eines Säugetiers verlangt wird, dass die Art, zu der es gehört, vorher i
n eine Positivliste aufgenommen worden ist, und die auch für Exemplare von Arten gilt, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig gehalten werden, nur dann mit dem Unionsrecht im Einklang steht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die der Gerichtshof in seinem Urteil dar
...[+++]gelegt hat (Randnrn. 33-40).