13. ist der Auffassung, daß zwar eine weitere Harmonisierung der gemeinschaftlichen Frequenzpolitik für gesamteuropäische Dienste und Anwendungen, wie z.B. Satellitenkommunikationssysteme, in bestimmtem Umfang wünschenswert sein könnte, daß es aber
übereilt wäre, zum jetzigen Zeitpunkt zur Schaffung eines gesamteuropäischen Ordnungsrahmens überzugehen; ist der Auffassung, daß die einzelstaatlichen Regelungsbehörden der Mitgliedstaaten hinreichende Flexibilität behalten sollten, um auf nationale, regionale und lokale Erfordernisse rea
...[+++]gieren zu können, während sie gleichzeitig auf gesamteuropäischer Ebene zusammenarbeiten;