Diese Frage müsse in der zweiten Phase der noch nic
ht veröffentlichten Ausschussarbeiten (sie habe bereits begonnen) geprüft werden, doch Professor Franchimont
habe bereits bekanntgegeben, dass der Ausschuss sehr klar für die kontradiktorische Begutachtung Stellung bezogen habe, sowohl auf der Ebene d
er Untersuchung als auch auf der Ebene der erkennenden Gerichtsbarkeit, und dass er andererseits in beiden Fällen Bestimmungen bezüglich der Begutachtunge
...[+++]n in Strafsachen vorgesehen habe.